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Auslandsreisekrankenversicherung

“Der beste medizinische Schutz für kurze und lange Auslandsaufenthalte”

Die Auslandreisekrankenversicherung ist sowohl für Personen die eine private Krankenversicherung haben wie auch für gesetzlich krankenversicherte Personen eine sehr wichtige Ergänzung des Krankenversicherungsschutzes wenn es um Reisen ins Ausland geht.

Auf eine private Auslandreisekrankenversicherung sollten vor allem gesetzlich Krankenversicherte auf keinem Fall verzichten wenn sie ins Ausland reisen möchten, da Sie nur dann im Krankheitsfall finanziell geschützt sind, wenn Sie sich in einem EU Land befinden. Zu den EU Ländern zählen zur Zeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Schweden, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Lettland, Litauen, Estland, Malta, Zypern, Rumänien.

In diesen Staaten können Sie als gesetzlich Krankenversicherter die Leistungen der Krankenkasse des jeweiligen Landes in Anspruch nehmen. Mit einigen anderen Ländern wie zum Beispiel: Schweiz, Türkei usw. hat die BRD darüber hinaus ein sogenanntes Sozialversicherungs-Abkommen abgeschlossen. Somit können Sie auch in diesen Ländern, mit denen ein solches Abkommen abgeschlossen wurde im Krankheitsfall mit den Leistungen der dortigen Krankenkassen rechnen. Die Kosten für ambulante sowie stationäre Behandlungen werden allerdings nur im Rahmen der dortigen Sozialversicherung übernommen. Dies kann im Ernstfall nicht ausreichend sein und Sie müssen mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Mit dem Abschluss einer privaten Auslandreisekrankenversicherung können alle diese Probleme vermieden werden und Sie können im Ernstfall von erstklassigen Leistungen profitieren.

Eine günstige Auslandreisekrankenversicherung kann heutzutage ganz einfach und bequem über das Internet abgeschlossen werden. Da es im Internet sehr viele Angebote gibt, sollten Sie immer erst einen Versicherungsvergleich machen um die besten Anbieter sowie Angebote in kürzester Zeit zu finden. Wenn Sie ein passendes Angebot bzw. Anbieter gefunden haben, dann empfiehlt es sich die AGB des jeweiligen Anbieters genau durchzulesen um sicher zu gehen, dass die angebotene Versicherung auch Ihren Erwartungen bzw. Plänen entspricht.

Für Personen, die in Deutschland eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben sieht die Situation wesentlich besser aus wenn es um Reisen ins Ausland geht. Der Abschluss einer privaten Auslandreise-Krankenversicherung kann aber auch für diese Personengruppe sehr behilflich bzw. vorteilhaft sein. Versicherungsnehmer der privaten Krankenkassen haben weltweiten Krankenversicherungsschutz für eine Dauer von bis zu einem Monat und bei einigen Versicherungsgesellschaften sogar länger. Falls Sie länger bleiben möchten, dann können Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft vor Beginn der Reise über eine Verlängerung des Versicherungsschutzes sprechen.

Wenn Sie eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, dann ist es empfehlenswert vor Antritt der Reise die AGB durchzulesen bzw. den Leistungsumfang mit dem Leistungsumfang einer Auslandreisekrankenversicherung zu vergleichen. Sollten aus Ihrer PKV einige wichtigen Leistungen fehlen, so empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung.

Der Auslands-Schutz ist ein „Vollschutz“. Das bedeutet, dass im Krankheitsfall alle Kosten im Rahmen der AGB übernommen werden. Hierzu gehören:

- ärztliche Behandlung,

- Arznei- und Verbandsmittel,

- Heilmittel

- Röntgendiagnostik,

- stationäre Behandlung

- Transport zum nächstgelegenen anerkannten Krankenhaus,

- schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllung

Im Todesfall des Versicherten werden entweder die Überführungskosten oder die Bestattungskosten im Ausland übernommen. Hierfür sind in der Regel bestimmte Höchstbeträge festgelegt wie zum Beispiel 5.000 oder 10.000 Euro. Sollten Sie im jeweiligen Ausland keine ausreichende medizinische Versorgung erhalten, so werden die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland übernommen. Hierbei werden, falls notwendig, auch die Kosten für eine ausgebildete Begleitperson übernommen.

Sollte während der Reise ein Schadensfall eintreten, so ist es sehr wichtig, dass Sie sich an Ihre Versicherung wenden. Sie können Ihren Versicherer jederzeit 24 Stunden am Tag über die Notrufnummer der Versicherungsgesellschaft erreichen. Sollte Ihr Zustand die Meldung nicht zulassen, so muss der behandelnde Arzt Ihre Versicherungsgesellschaft telefonish informieren.

Die Auslandreisekrankenversicherung bietet Ihnen einen umfangreichen Versicherungsschutz bei unvorhersehbaren bzw. akuten Erkrankungen sowie Unfällen. Aus diesem Grund besteht für Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz. Sollten Sie für einen längeren Zeitraum nicht transportfähig sein und die Versicherungsdauer endet während dieser Zeit, so können Sie noch eine bestimmte Zeit lang Leistungen in Anspruch nehmen, aber höchstens nur bis Sie wieder nach Deutschland transportiert werden können.

Beginn und Ende des Versicherungs-Schutzes ist in Ihre Versicherungspolice eingetragen. Der Versicherungs-Schutz beginnt mit dem auf dem Versicherungs-Schein bezeichneten Zeitpunkt. Die Versicherung tritt allerdings nicht in Kraft bevor der Versicherungsbeitrag bezahlt wurde. Aus diesem Grund sollten Sie vor der Abreise noch einmal überprüfen ob Sie den Versicherungsbeitrag bezahlt bzw. überwiesen haben.

Quelle: versicherungvergleich.info

 

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